AZAV · Trägerzulassung

Geprüfte Qualität für Ihre Organisation.

Wir prüfen Ihr Qualitätsmanagement, Ihre Organisation und die fachliche Eignung Ihres Personals – transparent und verlässlich.

5

Jahre Gültigkeit

Persönlich begleitet

Transparentes Verfahren

Digitale Antragstellung

Im Überblick

Zulassung als Bildungsträger

Wer durch die Bundesagentur für Arbeit geförderte Leistungen anbieten möchte – etwa Weiterbildungsmaßnahmen, Aktivierungsmaßnahmen oder private Arbeitsvermittlung – benötigt eine Trägerzulassung nach AZAV.

Als fachkundige Stelle prüfen wir Ihr Qualitätsmanagementsystem, Ihre Organisationsstruktur sowie die fachliche Eignung Ihres Personals. Die Zulassung erfolgt ortsbezogen und bezogen auf die beantragten Fachbereiche.

Das Trägerzertifikat ist fünf Jahre gültig und wird jährlich durch Überwachungsaudits bestätigt.

Die sechs Fachbereiche der AZAV

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung

Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung

Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung

Transferleistungen

Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben

Häufige Fragen

FAQ AZAV Trägerzulassung

Was regelt die AZAV?

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wird durch die AZAV die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung geregelt.

Das Ziel des Gesetzgebers ist es, die Qualität der Arbeitsmarktdienstleistungen zu erhöhen, die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems zu verbessern und eine Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern herzustellen.

Entsprechend der AZAV werden an die Antragsteller, die eine Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle benötigen, gewisse Anforderungen gestellt.
Dabei sind die Regelungen zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen zu beachten, soweit diese im SGB III sowie in der AZAV enthalten sind. Darüber hinaus müssen die fachkundigen Stellen die Empfehlungen des Beirates sowie die Umsetzungshinweise der Bundesagentur für Arbeit bei ihrer Zulassungsentscheidung beachten.

Für welche Fachbereiche ist eine Zulassung erforderlich?

Wenn Sie Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen, benötigen Sie eine Zulassung nach AZAV. Dabei wird unterschieden in folgende fachliche Geltungsbereiche zur Durchführung von:

  • FB1: Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
  • FB2: Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
  • FB3: Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
  • FB4: Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
  • FB5: Transferleistungen
  • FB6: Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Welche Anforderungen stellt die AZAV?

Folgende Anforderungen muss der Antragsteller für die Trägerzulassung nachweisen:

  • dass er die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt
  • dass er in der Lage ist, die berufliche Eingliederung von Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu unterstützen
  • dass die Leitung, Lehr- und Fachkräfte über eine ausreichende Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung verfügen
  • dass seine vertraglichen Vereinbarungen mit den Teilnehmenden den Anforderungen der AZAV entsprechen
  • dass ein System zur Sicherung der Qualität angewendet wird.

Unsere Antragsunterlagen zur Trägerzulassung geben Ihnen einen Überblick über die Anforderungen der AZAV. Weitere Informationen können Sie auch unserer Prüfungsordnung entnehmen.

Wie läuft das Zulassungsverfahren ab?

Auf Grundlage unseres Angebotsbogens erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Sobald uns das unterschriebene Angebot vorliegt, kann das Zulassungsverfahren beginnen.

Wir vermitteln Ihnen eine/n zum Unternehmen passende/n Auditor/in. Der/Die Auditor/in kontaktiert Sie und bespricht den zeitlichen Ablauf. Termine für das Vor-Ort-Audit können dann auch schon geblockt werden.

Der Antrag auf Trägerzulassung nach AZAV muss ausgefüllt, unterschrieben und gemeinsam mit den geforderten Unterlagen an die Cert-IT in elektronischer Form geschickt werden. Die Unterlagen sollten ca. 4-6 Wochen vor dem geplanten Audittermin an uns gesendet werden.

Nach unserer formalen Prüfung des Antrags beginnt der Auditor mit der Dokumentationsprüfung (Audit 1. Stufe) und erstellt einen Bericht zur Auditierfähigkeit auf Grundlage des SGB III und der AZAV. Den Bericht bekommen Sie und die fachkundige Stelle.
Ist das Audit der 1. Stufe positiv abgeschlossen, vereinbart der Auditor mit Ihnen den Vor-Ort-Termin (Audit 2. Stufe) – falls noch keine Terminvereinbarung getroffen wurde – und der Auditplan wird erstellt.
Im Audit prüft der Auditor die Zulassungsfähigkeit Ihrer Organisation vor Ort.

Nach dem Abschluss des Vor-Ort-Audits wird Ihnen im Abschlussgespräch mitgeteilt, ob noch Korrekturmaßnahmen notwendig sind oder ob die Zulassung ausgesprochen werden kann.

Ist das Audit positiv abgeschlossen, erstellt der Auditor einen Auditbericht und bei der Cert-IT wird im Zertifizierungsausschuss abschließend über die Zertifikatsausstellung beschieden. Bei einem positiven Bescheid wird das Zertifikat erstellt und an Sie gemeinsam mit dem Auditbericht verschickt.

Wir kooperieren mit einigen Einrichtungen, die Qualitätssysteme entwickelt haben, mit dem Ziel, die Qualität in der Weiterbildung und Bildung zu fördern.

Haben Sie schon ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem in Ihrer Organisation eingeführt?

Wenn ja, werden wir das bei der Angebotserstellung zur Trägerzulassung nach AZAV berücksichtigen!

Was kostet eine Trägerzulassung?

Da jeder Träger und seine Anforderungen unterschiedlich sind, gibt es keine Pauschalpreise.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Dies können Sie einfach unter folgendem Link beantragen: Angebot anfordern

Unsere Erfahrung

Zulassungspraxis seit 2005

Die Cert-IT lässt seit 2005 Träger nach AZAV zu. Für Ihr Verfahren wählen wir eine Auditorin oder einen Auditor aus, der zu Ihrem Unternehmen passt. Haben Sie bereits ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, berücksichtigen wir dies schon ab dem Angebot.

Antragsunterlagen und Prüfungsordnung finden Sie im Downloadbereich AZAV.