AZAV · Maßnahmenzulassung

Geprüfte Qualität für Ihre Maßnahmen.

Wir prüfen Konzeption, Kosten, Personalqualifikation und arbeitsmarktlichen Nutzen Ihrer Bildungsmaßnahme.

Persönlich begleitet

Transparentes Verfahren

Digitale Antragstellung

Im Überblick

Zulassung Ihrer Bildungsmaßnahme

Um geförderte Weiterbildungen (Bildungsgutschein) oder Aktivierungsmaßnahmen (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) durchführen zu können, benötigen Sie neben der Trägerzulassung eine Maßnahmenzulassung.

Cert-IT prüft Ihre Maßnahme hinsichtlich Konzeption, Kosten, Personalqualifikation und arbeitsmarktlichem Nutzen. Die Zulassung erfolgt auf Basis einer Dokumentenprüfung.

Die Maßnahmenzulassung gilt für maximal drei Jahre und unterliegt jährlicher Überprüfung.

Was wird geprüft?

Maßnahmenkonzeption und klare Zielsetzung

Qualifikation des eingesetzten Personals

Kostenkalkulation und Einhaltung des BDKS

Arbeitsmarktlicher Nutzen

Häufige Fragen

FAQ Maßnahmenzulassung

Welche Voraussetzungen gelten für die Maßnahmenzulassung?

Wenn Sie eine AZAV-Trägerzulassung haben, können Sie Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen.
Die konkrete Maßnahme muss nur zugelassen werden, wenn sie mit einem Bildungsgutschein oder einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) in Anspruch genommen werden kann.

Für folgende Maßnahmen ist eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle erforderlich:

  • Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Abs. 1 Satz 1, Nr. 1-5, SGB III
  • Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt, SGB III, § 81 (Bildungsgutschein)

Die Anforderungen der Maßnahmenzulassung können Sie unserem Downloadbereich entnehmen. In den Antragsunterlagen werden Sie durch das Beantragungsverfahren geführt.

Wie läuft die Maßnahmenzulassung ab?

Im ersten Schritt füllen Sie die Maßnahmenkurzübersicht in der aktuellen Version aus und schicken diese an die Cert-IT als Excel-Tabelle in elektronischer Form.

Wir überprüfen die Maßnahmenkurzübersicht und treffen bei mehreren Maßnahmen, wenn gewünscht und möglich, die Referenzauswahl. Diese teilen wir Ihnen mit.

Die Antragsunterlagen fordern wir bei Ihnen in einer speziellen Ordnerstruktur an.
Den Antrag auf Maßnahmenzulassung füllen Sie in der aktuellen Version für die gezogenen Referenzmaßnahmen aus, unterschreiben ihn und schicken diesen gemeinsam mit den geforderten Unterlagen an die Cert-IT in elektronischer Form.
Sobald uns der unterschriebene Antrag auf Maßnahmenzulassung vorliegt, kann das Zulassungsverfahren beginnen. Nach unserer Überprüfung des Antrags auf Vollständigkeit, beginnen wir mit der Maßnahmenprüfung.
Im Rahmen der Maßnahmenzulassung prüfen wir das Vorliegen der Anforderungen ortsbezogen. Wir beauftragen dafür ggf. einen unserer Maßnahmenprüfer. Der Maßnahmenprüfer kontaktiert Sie ggf. während der Prüfung.
Nach dem Abschluss der Prüfung wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt, wenn noch Korrekturmaßnahmen (Nachforderungen) notwendig sind.

Ist die Maßnahmenprüfung positiv abgeschlossen, erfolgt die Vetoprüfung und bei der Cert-IT wird im Zertifizierungsausschuss abschließend über die Zertifikatsausstellung beschieden. Bei einem positiven Bescheid wird das Zertifikat erstellt und an Sie elektronisch verschickt.

Die Maßnahmenkurzübersichten, den Antrag und Mustervorlagen sowie allgemeine Informationen finden Sie im Downloadbereich AZAV.

Was ist der BDKS und was bedeutet er für Ihre Maßnahme?

Der Bundesdurchschnittskostensatz (BDKS) gibt die Stundensätze an, die von der Bundesagentur für Arbeit für Teilnehmer pro Unterrichtseinheit in einer Maßnahme maximal gezahlt werden. Diesen finden Sie im Downloadbereich AZAV.

Der BDKS für Aktivierungsmaßnahmen richtet sich nach dem jeweiligen Ziel der Maßnahme.

Um den richtigen BDKS für FbW-Maßnahmen zu finden, braucht man eine entsprechende Systematikposition, welche die Berufe einordnet.

Wo finden Sie die passende Systematikposition?

Für die Ermittlung der Systematikposition benötigt man die Klassifizierung der Berufe (KldB). Diese können Sie mit Hilfe des Tätigkeitsschlüssels der Bundesagentur für Arbeit ermitteln oder über die KldB 2010 in der überarbeiteten Fassung von 2020.

Was passiert, wenn Ihre Maßnahme den BDKS überschreitet?

Generell sollten die Maßnahmen nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kalkuliert sein.

Dennoch ist es möglich, den BDKS zu überschreiten. Die Überschreitung braucht allerdings immer eine Begründung für die Notwendigkeit dieser, da der BDKS in der Regel alle benötigten Kostenpunkte inkludiert. Kostenüberschreitungen von bis zu 25 % werden von der FKS selbst entschieden.

Alle Überschreitungen über diese 25 % müssen in einem gesonderten Verfahren über das OS Halle laufen und dort geprüft werden. Dieser Schritt verlängert zum einen das Zulassungsverfahren und sorgt für zusätzliche Kosten.

Kann ein abgelaufenes Maßnahmenzertifikat verlängert werden?

Sobald eine Maßnahme abgelaufen ist, muss diese neu beantragt werden. Eine reine Verlängerung des ausgelaufenen Zertifikats ist nicht möglich.

Was kostet eine Maßnahmenzulassung?

Da die Anforderungen der einzelnen Träger variieren, verzichten wir auf Pauschalpreise. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Ihr Antrag

Gut vorbereitet in die Maßnahmenprüfung

Die Maßnahmenzulassung erfolgt auf Grundlage einer Dokumentenprüfung. Maßnahmenkurzübersichten, Antrag und Mustervorlagen finden Sie im Downloadbereich AZAV. Ein individuelles Angebot fordern Sie über unser Formular an.